Information zur Grundsteuerreform

Reform der Grundsteuer – Handlungsbedarf für Grundstückseigentümer

 

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach neu gefassten Regeln berechnet und erhoben. Dazu werden im Jahr 2022 sämtliche Grundstücke in Deutschland neu erfasst und bewertet. Die Bewertung wird auf Grundlage einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ durchgeführt, die verpflichtend im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 abgegeben werden muss.

 

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) zu zahlen. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Dem ist der Gesetzgeber mit dem im November 2019 verabschiedeten Grundsteuer-Reformgesetz nachgekommen.

 

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 nach Aufforderung durch die zuständige Kommune zu zahlen. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter. Eigentümer von Grundbesitz müssen ihre Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Einreichung der Feststellungserklärung. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierbei unsere Unterstützung wünschen.

 

Unsere Kosten für die Erstellung der Erklärung liegen, je nachdem wie aufwendig die Erklärungen sind, pro Erklärung zwischen 250,00 EUR und 550,00 EUR zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. In umfangreichen Fällen können unsere Kosten im Einzelfall auch darüber liegen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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