Corona-Hilfen

Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Corona-Hilfen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu per E-Mail an beratung@stbkuehn.com oder telefonisch unter 0351 312 12 505.

 

Wie bereits im Frühjahr 2020 stehen wir Ihnen auch in dieser aktuellen Zeit wieder zur Seite und entlasten Sie unter anderem auch bei folgenden Angelegenheiten:

 

- Fristverlängerung Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Anmeldungen beim Finanzamt

- Stundungen jeglicher Steuerarten

- Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen

- vereinfachte Liquiditätshilfedarlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

- November- und Dezemberhilfe

- Überbrückungshilfe II und III

- Neustarthilfe

- Anzeige über Arbeitsausfall und Beantragung von Kurzarbeitergeld.

 

Unter folgenden Links:

 

Überbrückungshilfe III

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201113-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche.html

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-novemberhilfen-1805628

 

finden Sie Informationen zur „Überbrückungshilfe“ der Bundesregierung.

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